Hinder's DogCenter – AGBs

Herzlichen Dank, dass Sie sich für die Hundepension Hinder’s DogCenter interessieren. Unsere Hundepension verpflichtet sich, den Aufenthalt Ihres Hundes artgerecht und so weit als möglich nach Ihren Wünschen zu gestalten.

 

Ein- und Austrittszeiten

Siehe Öffnungszeiten

 

Rücktrittsrecht Hundepension

Bei Absagen eines Ferienplatzes gelten folgende Bedingungen:

-18 bis 14 Tage vor dem vereinbarten Termin werden wir Ihnen 50% des Ferienaufenthaltes verrechnen.

-13 bis 0 Tage vor dem vereinbarten Termin werden wir Ihnen den vollen Ferienaufenthalt verrechnen.

Für Hunde die vor dem vereinbarten Termin abgeholt werden, werden wir Ihnen den vollen Ferienaufenthalt verrechnen.

Hinder’s DogCenter behält sich das Recht vor, Kunden jeder Zeit abzulehnen respektive zu kündigen. Dazu haben wir das Recht zu jedem Zeitpunkt die Tages-/Ferienbetreuung ohne Kostenrückerstattung abzubrechen, wenn die AGBs nicht eingehalten werden.

 

Rücktrittsrecht HundeCoaching

Bei Absagen eines HundeCoachings gelten folgende Bedingungen: Wird das HundeCoaching innerhalb von 24 Stunden abgesagt, werden wir Ihnen den vollen Betrag verrechnen.

  

Impfungen

Zum Schutz Ihres Lieblings sowie gegenüber den anderen Feriengästen, muss Ihr Hund mind. 10 Tage vor Eintritt korrekt geimpft sein (Kombiimpfung - Empfehlung: Zwingerhusten intranasal).  

Der Impfausweis oder eine Kopie ist unbedingt bei Eintritt Ihres Hundes abzugeben. Dieser ist obligatorisch und die Impfungen sollten nicht älter als ein Jahr alt sein.

 

Hundefutter - so individuell wie Ihr Hund

Damit Ihr Liebling sein gewohntes Futter weiter erhält, füttern wir Ihren Hund gerne mit dem von Ihnen mitgebrachten Futter. Auf Spezialfutter, BARF, medizinische Indikationen und Sonderwünsche gehen wir gerne ein. Ansonsten bieten wir Ihrem Vierbeiner gegen einen kleinen Aufpreis Premium Hundefutter jeweils 2x täglich an.

 

Unfall und Krankheit

Zeigt der Hund Anzeichen einer Erkrankung, verunfallt oder ist verletzt, ist das Hinder’s DogCenter ermächtigt, einen Tierarzt beizuziehen. Die Behandlungskosten gehen zu Lasten des Eigentümers. Spezielle Medikamente (Durchfall, Entwurmung etc.) werden separat verrechnet.

Bei versteckten Krankheiten, die während des Aufenthaltes ausbrechen, bei Magendrehungen und bei allen Erkrankungen, deren Ursache nicht eindeutig auf die Gegebenheit des Hundehorts zurückzuführen sind, gehen sämtliche Kosten zu Lasten des Hundehalters. Wenn vor dem Aufenthalt nichts Schriftliches vereinbart wurde und der Besitzer nicht erreicht werden kann, ist die Hundepension bevollmächtigt, nach Absprache mit dem Tierarzt eine Operation oder evtl. Euthanasie des Hundes vorzunehmen (sämtliche Kosten gehen zu Lasten des Hundehalters).

Bei einer Ansteckung anderer Hunde durch Verschweigen oder Unwissenheit einer Krankheit haftet der Besitzer und muss für sämtliche dadurch entstehenden Kosten aufkommen. Bei Verschweigen oder Unwissenheit einer Allergie oder anderen Einschränkungen haftet immer der Hundehalter. Hinder’s DogCenter lehnt jegliche Haftung ab. 

Bitte hinterlassen Sie wann immer möglich eine Kontaktadresse für Notfälle. Im Besonderen handelt die Hundepension stets zum Wohle Ihres Hundes. 

 

Unkastrierte Hündinnen & Rüden / Läufige Hündinnen

Unkastrierte Hündinnen und Rüden können nur auf Anfrage aufgenommen werden. Aufgrund des erheblichen Mehraufwandes kostet die Betreuung einen Zuschlag (siehe Preisübersicht).

Hündinnen die nicht kastriert sind, können während der Läufigkeit nicht angenommen werden. Wird eine Hündin während der Ferienzeit läufig, wird der Mehraufwand mit einem 100% Zuschlag pro Tag in Rechnung gestellt. 

 

Haftpflicht

Alle Hunde sind durch die Hundepension gegenüber Dritten haftpflichtversichert. Die Haftpflicht des Besitzers kommt für Schäden, die der Hund während seines Aufenthaltes anrichtet, nicht auf.

Für Schäden, die der Hund am Eigentum des Hundehorts anrichtet, kann keine Versicherung abgeschlossen werden, so dass in solchen Fällen der Hundebesitzer die entstandenen Kosten übernehmen muss (Privathaftpflichtversicherung).

 

Bezahlung

Barzahlung vor Antritt der jeweiligen Betreuung bei externen Ferienhunden oder unregelmässigen Tageshunden. Rechnungen nur für regelmässige Betreuungshunde (Bezahlung innert 30 Tagen).

 

Stand 31.08.2014 – Hinder’s DogCenter – Patrik Hinder